Aktuelles 2020

23.12.2020

FRÖHLICHE WEIHNACHTEN



und ein erfolgreiches, gesundes neues Jahr.

Liebe Pferdefreunde,

wir alle feiern Weihnachten 2020 unter ungewöhnlichen Umständen, die wir uns niemals zuvor hätten vorstellen können. Ein äußerst turbulentes Jahr, mit Ge- und Verboten neigt sich dem Ende. Ohne Turniere gab es keine Begeisterung, kein Teamgefühl, kein „Wir-Gefühl". Der Jahresabschluss in der Festhalle ,bei dem wir in der Mannschaftsdressur wieder startberechtigt gewesen wären, entfiel.

Es gab in diesem Jahr viele verunsicherte Funktionäre, Freunde, Familien.

Wir müssen alle da durch und wir gehen da durch. Das Virus wird hoffentlich besiegt werden und wir freuen uns auf eine „normale'" Zukunft.

Wir wünschen Euch Zuversicht und Durchhaltevermögen, denn mit jedem Tag der vergeht, werden wir hoffentlich dem Ende dieser Phase näher kommen. Besinnen wir uns auf alles was wir lieben, freuen uns über gesunde Pferde und eine gesund Familie.

Nutzt die Zeit zwischen den Jahren und genießt diese Zeit der Entschleunigung. Wir werden auch positive Erfahrungen aus diesem Lebensabschnitt mitnehmen und stärker denn je daraus hervorgehen.

Der Zusammenhalt ist unsere Stärke, bleibt tapfer und bleibt gesund!

Wir wünschen Euch frohe Weihnachten und möge das neue Jahr Euch alle Wünsche erfüllen und Euch mit viel Zufriedenheit beschenken.

Der Vorstand



19.05.2020

AKTUELLE NUTZUNG DER REITPLÄTZE DES RUF RONNEBURGER HÜGELLAND e.V.



  1. Aufgrund der aktuellen Corona-Präventionsmaßnahmen ist die Nutzung des Vereinsgeländes aktuell nur Vereinsmitgliedern vorbehalten! In Ausnahmefällen können Nicht-Mitglieder die Reitplätze NACH Absprache mit Dieter Ertl (ertl-ronneburg@t-online.de) gegen eine Platznutzungsgebühr von EUR 10,- pro Pferd/Tag nutzen.
  2. Vereinsmitglieder bzw. Platznutzer tragen bitte ihre Platznutzung im Vereinskalender vorher auf SportMember.de ein (max. 4 Reiter auf den Springplatz und max. 4 Reiter auf dem Abreiteplatz) – Informationen und den Link zum Kalender erhaltet ihr bei Tamara Dietz (Tamara.bartmer@gmail.com).
  3. Bitte haltet Abstand zueinander und bringt bitte keine „unnötigen“ Zuschauer mit auf die Anlage. Beschränkt Euren Aufenthalt bitte auf das Nötigste.
  4. Haltet Euch bitte an die Corona-Präventions- sowie Hygiene-Regeln!
  5. Weiterhin gilt natürlich: Bitte haltet die Vereinsanlage sauber! Nehmt Müll u. ä. mit nach Hause, äppelt den Platz ab und glättet den Boden, falls nötig.
  6. Wir empfehlen das Tragen von Schutzkleidung, beispielsweise einer Reitkappe!

Danke für Euer Verständnis und bleibt gesund!!!

Stand: 20.05.2020



19.05.2020

VR-VereinsVoting 2020



Liebe Vereinsmitglieder,

Wir brauchen Eure Hilfe!!!

Heute beginnt das VR-VereinsVoting 2020. Ab jetzt kann fleißig abgestimmt werden! Hier die Regeln im Überblick:

Jeder Nutzer hat nur eine Stimme. Pro abgegebener Stimme erhält der jeweilige Verein 2 Euro. Eine Gewinnauszahlung an den Verein erfolgt ab einem Mindestbetrag von 100 Euro (50 Stimmen). Pro Verein werden jedoch maximal 1.500 Euro ausgezahlt.

Hier geht's zum VR-VereinsVoting: www.vrbank-mkb.de/vereinsvoting (nach “Reit- und Fahrverein Ronneburger Hügelland” suchen!)

Wichtiger Hinweis: Die Nutzer müssen sich für die Stimmenabgabe mit ihrer E-Mailadresse registrieren und erhalten nach der Registrierung eine Bestätigungsmail. Erst, wenn die E-Mail-Adresse bestätigt wurde, wird die Stimme für Ihren Verein gezählt.

Die Aktion ist absolut seriös!



Bitte gebt dem RuF Ronneburger Hügelland e. V. Eure Stimme! Danke!!!



26.04.2020

Wiederaufnahme des Sportbetriebs



Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sich denken können, stehen wir in ständigem Kontakt mit dem für Sport zuständigen Innenministerium in Wiesbaden. Zuletzt haben wir uns dafür eingesetzt, dass die derzeit für den Pferdesport geltenden Beschränkungen gelockert werden. Wir haben uns zuvor auch mit anderen Verbänden, die ihren Sport unter freiem Himmel betreiben, abgestimmt.

Wie Sie vielleicht schon vernommen haben, hat der hessische Innenminister Peter Beuth in einem Interview erklärt, dass ab Montag, 4. Mai 2020, Sportausübung im Freien bei Beachtung gewisser Verhaltensreglungen wieder möglich sein soll, wenn sich die aktuelle Corona-Situation nicht verschärft.

Wir hoffen, dass der Pferdesport auch von den zu erwartenden Lockerungen betroffen sein wird und informieren Sie erneut, wenn uns weitere Informationen vorliegen.

Grüße aus Dillenburg
Robert Kuypers

Pferdesportverband Hessen
Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg
+49 (2771) 8034-0

www.psv-hessen.de

FALCON Vermögensverwaltung AG

Partner des Hessischen Pferdesports



15.04.2020

Training von Profisportlern



Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport. Danach ist es Berufsreitern (beachten Sie bitte die enge Definition dieses Schreibens) gestattet, Pferde zu trainieren. Unterrichtserteilung bleibt weiterhin ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Kuypers
Geschäftsführer
Pferdesportverband Hessen

Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg

Tel.: 02771/8034-11, Fax: -20

E-Mail: nina.weitzel@psv-hessen.de

FALCON Vermögensverwaltung AG

Partner des Hessischen Pferdesports



Download: Erlass Berufssport (2020-04-06)



02.04.2020

Ronneburger Dressurtage und Jahreshauptversammlung abgesagt



Liebe Mitglieder und Reitsportfreunde,

da es leider nicht so aussieht, als ob sich die Lage rund um die Corona-Prävention zeitnah entspannen wird, müssen wir schweren Herzens alle Veranstaltungen bis Ende Mai und damit auch die Ronneburger Dressurtage und die Jahreshauptversammlung absagen.

Wir wünschen Euch allen viel Gesundheit und Durchhaltevermögen - gemeinsam schaffen wir das!

Liebe Grüße
Euer RuF Ronneburger Hügelland e. V.





02.04.2020

Regierungspräsidium Gießen lässt das Bewegen von Pferden in Reithallen und auf Reitplätzen wieder zu



Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bereich des Regierungsbezirks Gießen mit seinen Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Limburg-Weilburg, Gießen, Lahn-Dill und Vogelberg war in der letzten Woche verfügt worden, dass das nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Bewegen der Pferde nicht in Reithallen und nicht auf Reitplätzen erfolgen darf. Das Bewegen der Pferde sollte im Wald, in der Feldgemarkung oder im öffentlichen Raum erfolgen. Dieses hatte insbesondere im Raum Marburg-Biedenkopf eine Welle der Empörung ausgelöst.

Mit der unten stehenden Ergänzung zu den Auslegungshinweisen zur 4. Corona-Verordnung ist diese Verfügung jetzt wird aufgehoben, so dass das Bewegen der Pferde unter Beachtung der FN-Vorgaben wieder in Reithallen und auf Reitplätzen stattfinden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Kuypers
Pferdesportverband Hessen
Wilhelmstraße 24
35683 Dillenburg
Tel.: +49 2772 8034-0


Sehr geehrter Herr Kuypers,

die 4. Corona-Verordnung des Landes Hessen vom 17.03.2020 bestimmt, dass der Sportbetrieb in diversen Einrichtungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 6) einzustellen ist. Zudem sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 sonstige Sportangebote, die ihrer Art nach mit körperlichem Kontakt verbunden sind, untersagt. Es konnte daher zunächst davon ausgegangen werden, dass auch Reithallen und Reitplätze, die nicht konkret genannt sind, unter diese Regelungen fallen.

Die Auslegungshinweise der zuständigen hessischen Ministerien (Wirtschaft, Soziales) vom 25.03.2020 haben jedoch dahingehend Klarstellung geschaffen, dass die Öffnung von Pferdeställen, Reitställen und Pensionspferdehaltungen unter Beachtung der Vorgaben unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus erlaubt ist.

Hierbei sind jedoch vom Betreiber und der Kundschaft immer die Vorgaben zum Ansteckungsschutz einzuhalten; ich zitierte:

§ 1 Abs. 10 der 4. Corona-Verordnung:

(10) Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten können mit Ausnahme der in Abs. 1 Nr. 8a, 8b und 8c genannten Angebote unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes erbracht werden.

3. Corona-Verordnung:

§1

(1) Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

(2) Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Peter Werner
Dezernat 32 - Bauaufsicht, Wohnungswesen und Gewerbe
Regierungspräsidium Gießen

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Telefon: +49 641 303-2312
Fax: +49 641 303-3333
E-Mail: peter.werner@rpgi.hessen.de
Funktionspostfach: gewerbe@rpgi.hessen.de
Internet: http://www.rp-giessen.de



26.03.2020

Corona: zuversichtlich stimmende Worte aus dem Umweltministerium



Beruhigend klingt die Nachricht, dass das Hessische Umweltministerium keine Sonderbestimmungen für Reitanlagen und das Betreten von Ställen sowie den Umgang mit Pferden plant.

Generell hält man dort die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) formulierten Verhaltensregeln für geeignet. Insbesondere die Bewegung von bis zu 4 Pferden in einer 40-Meter-Reithalle sei ein gangbarer Weg und gegen die Erteilung von Einzelunterricht bestünden keine Einwände. Zu beachten sei aber die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Kuypers
Geschäftsführer



Pferdesportverband Hessen

Wilhelmstr. 24, 35683 Dillenburg

Tel.: 02771/8034-11, Fax: -20

E-Mail: nina.weitzel@psv-hessen.de



25.03.2020

Aktuelle Informationen Osterfeuer und Dressurturnier



Aufgrund der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corina-Virus findet das traditionelle Osterfeuer nicht statt.

Der Kids event an 0stern wird gleichfalls abgesagt.

Es wird in der KW 15 entschieden ob das Dressurturnier 2020 stattfindet.



25.03.2020

Reitplatznutzung gemäß aller Verordnungen zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus



Das Coronavirus bringt uns in eine noch nie da gewesene Situation. Wir sind mit absolut berechtigten und einschneidenden Maßnahmen der Behörden konfrontiert und wir müssen ihnen Rechnung tragen, um die Verbreitung des Virus zu unterbinden

Wir alle haben eine gesellschaftliche Verantwortung!

Als Pferdesportler haben wir allerdings noch eine Aufgabe, unsere Pferde im Rahmen des absolut Notwendigen zu versorgen und zu bewegen sowie soziale Kontakte so zu unterlassen, wie es die Bundeskanzlerin am 22. März 2020 dargelegt hat.

Das Reiten auf dem Springplatz sowie das Reiten/Fahren auf dem Abreiteplatz ist aus Tierschutzvorgaben sicherzustellen.

Die Nutzung des Reitgeländes ist nur denjenigen Vereinsmitgliedern und Pferdebesitzern vorbehalten, die über keine Möglichkeit verfügen zu Hause oder ihr Pferd anderweitig zu bewegen.

Es muss unnötiger Personenkontakt vermieden werden!!

Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hält die folgende Position für berechtigt die für unseren Reitplatz zu beachten sind:

• Personen mit Krankheitssymptonen dürfen den Reitplatz nicht betreten.

• Ausschließlich für die Bewegung der Pferde notwendige Personen haben Zutritt zum Reitplatz (maximal 2). Ein Abstand von 2,00 m ist einzuhalten.

• Jeder Kontakt der Menschen untereinander hat zu unterbleiben.

• Publikumsverkehr wird auf dem Reitgelände nicht zugelassen.

• Personen die nicht für die Bewegung der Pferde vorgesehen sind, dürfen den Reitplatz nicht betreten.

Diese Anordnung gilt bis auf weiteres!

Der Vorstand



Download: Muster Eigenerklaerung Selbstversorger



25.03.2020

Coronavirus: Bundesregierung ordnet Schließung von Sportanlagen an



Informationen und Empfehlungen für Vereine und Betriebe

Warendorf (fn-press). Als Reaktion auf die Ausweitung des Coronavirus hat die Bundesregierung mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Sporteinrichtungen werden vorerst geschlossen, darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen fürs Erste verboten. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr zu schließen. (Quelle: Bundesregierung)

Vereine, Betriebe, Pferdehalter-, -sportler und -züchter müssen nun Maßnahmen ergreifen, um gleichzeitig die Gesundheit der Menschen und der Tiere sicherzustellen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vertritt gegenüber Behörden folgende Position, um das Tierwohl sicherzustellen:

Das Deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Zudem darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier dadurch Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Die artgerechte Versorgung sowie Bewegung von Pferden zur Gesunderhaltung und Sicherstellung ihres Wohlbefindens stellt vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eine große Herausforderung dar.

Folgendes muss zu jeder Zeit für die Pferde sichergestellt sein:


• Pferdegerechte Fütterung

• Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)

• Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)

• Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z.B. Training) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie dieGesunderhaltung

• Notwendige tierärztliche Versorgung

• Ggf. notwendige Versorgung durch den Schmied


An folgenden Eckpunkten hat sich die Sicherstellung der Versorgung der Pferde unter den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu orientieren:


• Personen mit Krankheitssymptomen dürfen den Stall / die Reitanlage nicht betreten

• Die allgemeinen Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz sind zu jeder Zeit einzuhalten

• Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt zum Stall / zum Pferdebetrieb

• Bei Bedarf erstellt der Betriebsleiter einen Anwesenheitsplan für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Bewegung ihrer Pferde Zutritt zum Stall und der Reitanlage benötigen

• Es werden ggf. Anwesenheitszeiten bestimmt, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall bewegen, zu minimieren

• Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen und Schmiedebesuchen unterliegen der Koordination des Betriebsleiters


Maßgaben für die Tätigkeiten rund um die Versorgung und Bewegung der Pferde:


• Verzicht auf die gängigen Begrüßungsrituale – ein zugerufenes, freundliches „Hallo“ reicht aus

• Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden.

• Ein Mindestabstand von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Der Mindestabstand muss auch in der Sattelkammer oder in anderen Räumen des Stalls eingehalten werden.

• Die Vor- und Nachbereitung der Pferde muss mit entsprechenden räumlichen Abständen der Menschen/Pferde voneinander erfolgen.

• Die Anzahl von vier Pferden pro Bewegungsfläche (20mx40m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen (immer abhängig von der Größe der Reitfläche, als Orientierung dienen pro Pferd ca. 200 Quadratmeter).

• Abstände zwischen den Pferden z.B. beim Auf- und Absitzen sind einzuhalten.

• Der Aufenthaltsraum des Reitstalls bleibt so lange geschlossen, bis der Notfallplan wieder aufgehoben werden kann.

• Vor Verlassen des Stalls / der Reitanlage sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.


Mehr Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus in Bezug auf den Pferdesport finden Sie unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus



15.03.2020

Aktuelle Informationen zu Veranstaltungen des RuF Ronneburger Hügelland e. V.



Liebe Vereinskollegen und Freunde,

leider müssen wir uns den aktuellen Corona-Präventionsmaßnahmen anschließen und unser beliebtes Osterfeuer sowie das Kids-Osterevent und den Jugend-Ausflug zum USG-Verkaufstag absagen. Hiermit möchten wir keine Panik schüren, die leider durch Fake News angeheizt wird, sondern lediglich die aktuellen Vorsichtsmaßnahmen unterstützen.

ABER: Nach dem heutigen Stand findet unser Springlehrgang mit Frank Plock sowie unser Turnier, die Ronneburger Dressurtage, statt. Sollte sich hierzu etwas Neues ergeben, werden wir rechtzeitig via Facebook, Homepage und eMail informieren.

Wir wünschen allen Zwei- und Vierbeinern alles Gute, Gesundheit und keine Panik :-)



26.01.2020

Team Ronneburg in den Startlöchern…



Es ist wieder soweit. Die Mannschaftssaison startet und die Ronneburger sind natürlich wieder mit von der Partie

wir pflegen seit Jahren ein tolles Miteinander und leben den Spruch: “einer für alle und alle für einen"! Da wir nicht immer den Überblick haben, wer neu im Verein ist, freuen wir uns, wenn ihr über Facebook, Instagram oder persönlich auf uns zukommt. Jeder der auf sicherem Niveau A Dressur oder A Springen reiten kann, kann mitmachen in diesem Sinne, wir wünschen allen einen guten Start in die neue Saison. Interessenten können sich bei Tamara Dietz (tamara.bartmer@gmail.com) melden.



26.01.2020

Ronneburger Dressurtage 2020



Zwei Tage Dressursport unterhalb der Ronneburg bieten wir euch erneut Anfang Mai. Am ersten Turniertag ist derzeit ein WBO-Turnier mit tollen Nachwuchsprüfungen geplant. Der zweite Turniertag bietet weiteren spannenden Sport - hier sind Prüfungen bis zur Dressurreiterprüfung der Klasse M angedacht. Zum zweiten Mal in Folge sind wir auch wieder Teil des “Kräuterland Dressur Cups” - in diesem Jahr bieten wir die erste Wertungsprüfung in der Klasse L. Natürlich wird es auch dieses Jahr wieder den beliebten Flohmarkt parallel zum Dressurturnier geben.





26.01.2020

Ronneburger Osterfeuer 2020



Natürlich darf in unserem Veranstaltungskalender auch 2020 das Ronneburger Osterfeuer nicht fehlen. Kommt am 11. April ab ca. 18 Uhr am Reitplatz in Ronneburg, Lehnwiese vorbei, genießt Getränke sowie ein kleines Speisenangebot und verbringt einen geselligen Abend am warmen Osterfeuer! Wir freuen uns auf euch!





20.01.2020

Ronneburger Faschingsparty 2020



Auch 2020 werden wir die 5. Jahreszeit mit Euch feiern: Kommt zur beliebten, berühmt-berüchtigten Faschingsparty des RuF Ronneburger Hügelland! Bei guter Musik, Snacks, leckeren Getränken und einem mitreißenden Bühnenprogramm vergeht der Abend wie im Flug!

Karten gibt es ab 27.1.2020 bei Familie Ertl, Thomas Reibert, Karola Matthes und Nadine Bielich.

Wir freuen uns auf euer (kostümiertes) Kommen!
Saalöffnung erfolgt um 19:30 Uhr!





20.01.2020

Spring–Lehrgang mit Frank Plock Fr 10./Sa 11. April 2020



Springgymnastik / Parcourreiten



Die Unterrichtseinheiten umfassen 60 Min. für 3-4 Reiter und die Kosten belaufen sich auf 70 € für die beiden Tage. Teilnehmer benachbarter Reitvereine sind willkommen und zahlen 80 €.

Das Training findet auf unserem Vereinsplatz in Ronneburg-Neuwiedermuß, Lehnwiese statt. Der Allwetter-Reitplatz ist bei jedem Wetter reitbar.

Trainingseinheiten werden auf jedem Niveau angeboten. Eingeteilt wird nach Leistungsstand. Die Zeiteinteilung wird 1 Woche vor Lehrgangsbeginn per e-mail verschickt.



Die verbindliche Anmeldung bitte bis 23.März senden an:

Heike Link-Menzel, Hanauer Strasse 17, 63549 Ronneburg

Tel.: +49 177 - 59 55 723

Link-Menzel@t-online.de



Download: Anmeldung